| Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung am 13.06.2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Kreisvorstand, Judith Erichlandwehr, Dr. Oliver Lindemann, David Krystof, Paula Backhaus, Sebastian Hiller (dort beschlossen am: 28.05.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 02.06.2026, 15:31 |
A1: Regelung der Arbeit der Arbeitsgruppen
Antragstext
Satzungsänderungsantrag zur Kreismitgliederversammlung
§ 4 Organe des Kreisverbands
Organe des Kreisverbands sind die Mitgliederversammlung und der Kreisvorstand.
§ 5 Mitgliederversammlung
(9) Antragsberechtigt sind die Ortsverbände, die Organe des Kreisverbands, die
Kreistagsfraktion, Arbeitsgruppen (AG’en), die GRÜNE JUGEND Kreis Kleve, sowie
für eigenständige Anträge 1 Prozent der Kreisverbandsmitglieder, für
Änderungsanträge 0,5 Prozent der Kreisverbandsmitglieder – gerundet auf den
nächsten Hunderter, Stichtag ist jeweils der 31. Dezember des Vorjahres -, die
gemeinschaftlich einen Antrag stellen. Anträge zur Geschäftsordnung können alle
Mitglieder des Kreisverbands stellen.
§ 7 Arbeitsgruppen
(1) Die Arbeitsgruppen sind auf Grundlage bündnisgrüner Politik zentrale Orte
der inhaltlichen Arbeit im Kreisverband. Sie entwickeln Konzepte und Strategien
für Politikfelder von kreispolitischer Bedeutung und tragen zur
Weiterentwicklung der Programmatik und der strategischen Ausrichtung von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei. Sie unterstützen die Arbeit des Kreisvorstandes und werden
von diesem in Beratungen über Programmatik, strategische Fragen und Wahlkämpfe
einbezogen. Zugleich bieten sie Raum für Debatten und Vernetzung zwischen
Mitgliedern Mandatsträger*innen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen und
fördern den Austausch mit innerparteilichen und gesellschaftlichen Initiativen.
(2) Anerkennung, Umbenennung, Auflösung
a) Eine AG wird durch die Kreismitgliederversammlung auf Antrag anerkannt – wenn
sich mindestens 5 Parteimitglieder zur Mitarbeit Bereiterklären und sie ein
weitestgehend eigenständiges Politikfeld bearbeitet –, umbenannt und aufgelöst.
Der Antrag zur Gründung einer AG enthält die Beschreibung des inhaltlichen,
eigenständigen Aufgabengebiets. Zur Gründungsversammlung einer AG sind alle
Mitglieder des Kreisverbandes einzuladen. AG’en berichten jährlich der KMV über
ihre Arbeit.
b) Der Kreisvorstand kann eine AG auflösen, wenn diese gegen inhaltliche
Grundsätze der Partei oder ihrer Ordnung verstößt, sonstiger unmittelbarer
Schaden für die Partei entsteht oder wenn die formalen Voraussetzungen dieses
Statutes nicht mehr erfüllt werden. Dazu sind die jeweiligen AG-Sprecher*innen
anzuhören. Eine Auflösung durch den Kreisvorstand bedarf der Bestätigung durch
die nächste Kreismitgliederversammlung.
c) Die Mitarbeit in AGen steht allen Mitgliedern offen. Die Mitarbeit von Nicht-
Mitgliedern ist möglich, wenn diese die politischen Grundsätze der Partei
anerkennen. Bei Abstimmungen und Wahlen innerhalb der AG haben diese jedoch
weder aktives noch passives Stimmrecht.
d) Die Unterzeichnung von Aufrufen, Erklärungen, Pressemitteilungen und
Öffentlichkeitsarbeit erfolgen in Rücksprache und bedürfen der Zustimmung des
geschäftsführenden Kreisvorstandes.
e) Jede AG wählt aus ihrer Mitte mindestens zwei AG-Sprecher*innen, welche
Mitglied der Kreispartei sein müssen. Es gilt hierbei das Frauenstatut. Die
Amtszeit der AG-Sprecher*innen wird vor ihrer Wahl durch die AG festgelegt und
kann bis zu zwei Jahren betragen. Die AG-Sprecher*innen teilen dem
geschäftsführenden Kreisvorstand die gewählten AG-Sprecher*innen mit Datum der
Wahl und Dauer ihrer Amtszeit schriftlich mit. Ohne diese Meldung kann eine
Kostenübernahme nicht erfolgen.
f) Anträge an die Organe der Kreispartei bedürfen eines Beschlusses der AG.
(3) Finanzen
a) Der Kreisvorstand genehmigt Zuschüsse zu einzelnen Aktionen oder ein
jährliches Budget auf Antrag der Sprecher*innen einer AG, wenn sie die
Realisierung der in diesem Statut festgeschriebenen Aufgaben ermöglichen.
Grundlage dafür bildet ein durch die Kreismitgliederversammlung im Rahmen des
Haushaltsplans beschlossenes AG-Budget.
b) Über die Verwendung der Mittel ist ein geeigneter Nachweis von den AG-
Sprecher*innen zu führen.
(Anpassung der nachfolgenden §§)
Änderungsanträge
- 106456 (Michael Baumann-Matthäus (KV Kleve), Eingereicht (ungeprüft))