Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit reichen wir zehn einzelne Änderungsanträge als einen Antrag ein, weil die Darstellung bei einzelnen Änderungsanträgen zu Satzungsänderungensanträgen bei Antragsgrün leider nicht gut gelöst ist.
Wir bitten daher darum die Nummern (1) bis (10) sowie die ersatzlose Streichung im Rahmen der KMV als einzelne Anträge zu betrachten und jeweils einzelnd abzustimmen.
Zu § 4 Organe des Kreisverbands
Die Einrichtung von AGen sollte der Mitgliederversammlung als höchstem beschlussfassenden Gremium obliegen. Dies wollen wir aber nicht hier verankern, sondern direkt im Paragraphen zur Satzung. Daher muss hier an der aktuellen Satzung nichts ergänzt werden.
Zu § 7 (1) & (2)
Mit den Änderungen wird der Wert der AGs inhaltlich zu arbeiten und Raum zur Debatte zu geben in den Mittelpunkt gestellt. Zudem wird die Anerkennung und Auflösung von AGs grundsätzlich Aufgabe der KMV und nicht des Kreisvorstandes. Eine aufwändige Gründungsveranstaltung ist nicht nötig, vielmehr können AGs organisch entstehen und sich bereits ab drei statt fünf Mitgliedern anerkennen lassen. (Redaktioneller Hinweise: Dieser Antrag ersetzt 1 und 2a des ursprünglichen Antrags)
Zu § 7 - (3)
Es wird klargestellt, dass der Kreisvorstand nur in Ausnahmefällen eine AG auflösen kann, wenn eine Auflösung durch die KMV zu lange dauern würde, um Schaden von der Partei abzuwenden. Reine Formalfehler führen nicht mehr automatisch zur Auflösung einer AG. (Redaktioneller Hinweise: Dieser Antrag ersetzt 2b des ursprünglichen Antrags)
Zu § 7 - (4)
Mit dieser Ergänzung wird auch für Nicht-Parteimitglieder die Möglichkeit eröffnet sich einzubringen.(Redaktioneller Hinweise: Dieser Antrag fügt einen neuen Abschnitt nach 2b des ursprünglichen Antrags ein)
Zu § 7 - (5)
Aus Wertschätzung gegenüber der Arbeit der AGen und zur Erleichterung der Vernetzung mit dem Kreisvorstand wird eine möglichst barrierearme Teilnahmemöglichkeit an Vorstandssitzungen angestrebt. (Redaktioneller Hinweise: Dieser Antrag fügt ebenfalls einen neuen Abschnitt nach 2b des ursprünglichen Antrags ein)
Zu § 7 - (6)
Wir glauben, dass wir anerkannten AGen mehr Vertrauen und Augenhöhe zugestehen können.(Redaktioneller Hinweise: Dieser Antrag ersetzt 2c des ursprünglichen Antrags)
Zu § 7 - ersatzlose Streichung) von 2(d)
Da oben bereits eine Mindestanzahl an Mitgliedern definiert wurde und wir die übrigen Bedingungen für unnötig erachten, kann dieser Absatz gestrichen werden. Insbesondere die Führung einer Mitgliederliste wäre ein unverhältnismäßiger bürokratischer Aufwand für die AGen, welcher zudem datenschutzrechtliche Fragen aufwirft. (Redaktioneller Hinweise: Dieser Antrag streicht 2d des ursprünglichen Antrags)
Zu § 7 - (7)
Indem wir aus einer Soll- eine Kann-Bestimmung machen, ermöglichen wir den AGen die Möglichkeit selber zu entscheiden, ob/wann sie eine oder zwei Sprecher*innen wählen wollen. Die übrigen Sätze sind für eine Satzung zu detailliert und verstehen sich von selbst. (Redaktioneller Hinweise: Dieser Antrag modifiziert 2e und streicht 2f des ursprünglichen Antrags)
Zu § 7 - (8)
Hier ist es uns wichtig, dass wir das Haushaltsrecht der KMV nicht einschränken, sondern in den Mittelpunkt stellen. (Redaktioneller Hinweise: Dieser Antrag ersetzt 3a des ursprünglichen Antrags)
Zu § 7 - (9)
Reservierung/Zuteilung von 50% der Mittel bis zur Hälfte eines Jahres schaffen wir faire Bedingungen, die gleichzeitig genug Flexibilität schaffen. (Redaktioneller Hinweise: Dieser Antrag fügt einen neuen Abschnitt nach 3a des ursprünglichen Antrags ein)
Zu § 7 - (10)
Der bürokratische Aufwand nicht bei den AGen liegen, sondern zentral über die Kreisgeschäftsstelle erfolgen. So können sich die AG-Mitglieder auf den Kern ihrer ehrenamtlichen Arbeit konzentrieren. (Redaktioneller Hinweise: Dieser Antrag ersetzt 3b des ursprünglichen Antrags)