Die Einrichtung von AGen sollte der Mitgliederversammlung als höchstem beschlussfassenden Gremium obliegen, daher streichen wir hier die Festlegung auf den Kreisvorstand. Dies wollen wir aber nicht hier verankern, sondern direkt im Paragraphen zu den Arbeitsgruppen. Daher muss hier an der aktuellen Satzung nichts ergänzt werden.
| Basiert auf dem Änderungsantrag: | S1 zu Satzung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | David Krystof (KV Kleve) |
| Status: | Zurückgezogen |
| Eingereicht: | 02.03.2026, 17:24 |