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            <title>Kreismitgliederversammlung am 13.06.2026: Anträge</title>
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                <title>Kreismitgliederversammlung am 13.06.2026: Anträge</title>
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                        <title>V1: Unterstützung des Landtagswahlkampfes von Bündnis 90 / Die Grünen in Mecklenburg-Vorpommern im Sommer 2026</title>
                        <link>https://kvkleve.antragsgruen.de/kmv20260613/Unterstutzung-des-Landtagswahlkampfes-von-Bundnis-90-Die-Grunen-in-M-63183</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 01.06.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Kreisverband hat sich vorgenommen, den Landtagswahlkampf von Bündnis 90 / Die Grünen in Mecklenburg-Vorpommern im Sommer 2026 personell zu unterstützen. Dazu sollen Mitglieder vom KV Kleve bei ihrem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern im Sommer 2026 an Wahlkampfständen und Veranstaltungen mitwirken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kreismitgliederversammlung beschließt, dass Mitgliedern, die zu Wahlkampfeinsätzen in den Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte reisen, die Reisekosten erstattet werden können. Dies soll in der Regel über eine Spendenbescheinigung erfolgen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 15:38:09 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Regelung der Arbeit der Arbeitsgruppen</title>
                        <link>https://kvkleve.antragsgruen.de/kmv20260613/Regelung-der-Arbeit-der-Arbeitsgruppen-32108</link>
                        <author>Kreisvorstand, Judith Erichlandwehr, Dr. Oliver Lindemann, David Krystof, Paula Backhaus, Sebastian Hiller (dort beschlossen am: 28.05.2026)</author>
                        <guid>https://kvkleve.antragsgruen.de/kmv20260613/Regelung-der-Arbeit-der-Arbeitsgruppen-32108</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Einleitung</h2><h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Satzungsänderungsantrag zur Kreismitgliederversammlung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Organe des Kreisverbands</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Organe des Kreisverbands sind die Mitgliederversammlung und der Kreisvorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Mitgliederversammlung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Antragsberechtigt sind die Ortsverbände, die Organe des Kreisverbands, die Kreistagsfraktion, Arbeitsgruppen (AG’en), die GRÜNE JUGEND Kreis Kleve, sowie für eigenständige Anträge 1 Prozent der Kreisverbandsmitglieder, für Änderungsanträge 0,5 Prozent der Kreisverbandsmitglieder – gerundet auf den nächsten Hunderter, Stichtag ist jeweils der 31. Dezember des Vorjahres -, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen. Anträge zur Geschäftsordnung können alle Mitglieder des Kreisverbands stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Arbeitsgruppen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Arbeitsgruppen sind auf Grundlage bündnisgrüner Politik zentrale Orte der inhaltlichen Arbeit im Kreisverband. Sie entwickeln Konzepte und Strategien für Politikfelder von kreispolitischer Bedeutung und tragen zur Weiterentwicklung der Programmatik und der strategischen Ausrichtung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei. Sie unterstützen die Arbeit des Kreisvorstandes und werden von diesem in Beratungen über Programmatik, strategische Fragen und Wahlkämpfe einbezogen. Zugleich bieten sie Raum für Debatten und Vernetzung zwischen Mitgliedern Mandatsträger*innen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen und fördern den Austausch mit innerparteilichen und gesellschaftlichen Initiativen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Anerkennung, Umbenennung, Auflösung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a) Eine AG wird durch die Kreismitgliederversammlung auf Antrag anerkannt – wenn sich mindestens 5 Parteimitglieder zur Mitarbeit Bereiterklären und sie ein weitestgehend eigenständiges Politikfeld bearbeitet –, umbenannt und aufgelöst. Der Antrag zur Gründung einer AG enthält die Beschreibung des inhaltlichen, eigenständigen Aufgabengebiets. Zur Gründungsversammlung einer AG sind alle Mitglieder des Kreisverbandes einzuladen. AG’en berichten jährlich der KMV über ihre Arbeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b) Der Kreisvorstand kann eine AG auflösen, wenn diese gegen inhaltliche Grundsätze der Partei oder ihrer Ordnung verstößt, sonstiger unmittelbarer Schaden für die Partei entsteht oder wenn die formalen Voraussetzungen dieses Statutes nicht mehr erfüllt werden. Dazu sind die jeweiligen AG-Sprecher*innen anzuhören. Eine Auflösung durch den Kreisvorstand bedarf der Bestätigung durch die nächste Kreismitgliederversammlung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>c) Die Mitarbeit in AGen steht allen Mitgliedern offen. Die Mitarbeit von Nicht-Mitgliedern ist möglich, wenn diese die politischen Grundsätze der Partei anerkennen. Bei Abstimmungen und Wahlen innerhalb der AG haben diese jedoch weder aktives noch passives Stimmrecht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>d) Die Unterzeichnung von Aufrufen, Erklärungen, Pressemitteilungen und Öffentlichkeitsarbeit erfolgen in Rücksprache und bedürfen der Zustimmung des geschäftsführenden Kreisvorstandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>e) Jede AG wählt aus ihrer Mitte mindestens zwei AG-Sprecher*innen, welche Mitglied der Kreispartei sein müssen. Es gilt hierbei das Frauenstatut. Die Amtszeit der AG-Sprecher*innen wird vor ihrer Wahl durch die AG festgelegt und kann bis zu zwei Jahren betragen. Die AG-Sprecher*innen teilen dem geschäftsführenden Kreisvorstand die gewählten AG-Sprecher*innen mit Datum der Wahl und Dauer ihrer Amtszeit schriftlich mit. Ohne diese Meldung kann eine Kostenübernahme nicht erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>f) Anträge an die Organe der Kreispartei bedürfen eines Beschlusses der AG.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Finanzen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a) Der Kreisvorstand genehmigt Zuschüsse zu einzelnen Aktionen oder ein jährliches Budget auf Antrag der Sprecher*innen einer AG, wenn sie die Realisierung der in diesem Statut festgeschriebenen Aufgaben ermöglichen. Grundlage dafür bildet ein durch die Kreismitgliederversammlung im Rahmen des Haushaltsplans beschlossenes AG-Budget.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b) Über die Verwendung der Mittel ist ein geeigneter Nachweis von den AG-Sprecher*innen zu führen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(Anpassung der nachfolgenden §§)</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 02 Jun 2026 15:27:41 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>