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            <title>Kreismitgliederversammlung am 13.06.2026: Änderungsanträge</title>
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                <title>Kreismitgliederversammlung am 13.06.2026: Änderungsanträge</title>
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                        <title>Änderungsantrag zu A1: Regelung der Arbeit der Arbeitsgruppen</title>
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                        <author>Michael Baumann-Matthäus (KV Kleve)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_60098_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 26 bis 31:</h4><div><p>Der Antrag zur Gründung einer AG enthält die Beschreibung des inhaltlichen, eigenständigen Aufgabengebiets. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Zur Gründungsversammlung einer AG sind alle Mitglieder des Kreisverbandes einzuladen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die Tagungstermine der AG'n werden allen Mitgliedern bekannt gegeben</ins>. AG’en berichten jährlich der KMV über ihre Arbeit.</p><p>b) <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der Kreisvorstand</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die Kreismitgliederversammlung</ins> kann eine AG auflösen, wenn diese gegen inhaltliche Grundsätze der Partei oder ihrer Ordnung verstößt, sonstiger unmittelbarer </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 33 bis 39 löschen:</h4><div><p>Statutes nicht mehr erfüllt werden. Dazu sind die jeweiligen AG-Sprecher*innen anzuhören. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Eine Auflösung durch den Kreisvorstand bedarf der Bestätigung durch die nächste Kreismitgliederversammlung</del>.</p><p>c) Die Mitarbeit in AGen steht allen Mitgliedern offen. Die Mitarbeit von Nicht-Mitgliedern ist möglich<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">, wenn diese die politischen Grundsätze der Partei anerkennen</del>. Bei Abstimmungen und Wahlen innerhalb der AG haben diese jedoch weder aktives noch passives Stimmrecht.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>zu 7 (2) a:<br>
Wozu zur &quot;Gründungsversammlung aalle Mitglieder einzuladen sind&quot; ist nicht ersichtlich und auch nicht notwendig, da die Mitarbeit an den AG&#039;s allen Mitgliedern offen steht. Stattdessen sind die Tagungstermine über die üblichen Kanäle (Social Media, E-Mail oder Chatgruppen bekannt zugeben, damit jedes Mitglied darüber informiert ist.<br>
<br>
zu 7 (2) b:<br>
Die Zuständigkeit zur Auflösung einer AG ist in 2a eindeutig geregelt. Eine &quot;Vorabauflösung&quot; durch den Vorstand ist unnötig und schafft Mißtrauen. . In einem solchen Fall kann die Kreismitgliederversammlung nur noch die Auflösung bestätigen oder ablehnen. In Falle Ablehnung müsste die AG wieder installiert werden. Sollte der Vorstand die Auffassung vertreten, dass eine AG nicht nach den Grundsätzen aus 7 (1) handelt, kann er einen begründeten Antrag für die Auflösung einer AG zur KMV stellen.<br>
<br>
zu 7 (2) c: Ob ein Nichtmtglied die politischen Grundsätze anerkennt, kann praktisch nicht überprüft werden.Insofern ist der Halbsatz eine reine Worthülse.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 05 Jun 2026 14:06:24 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>