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            <title>Kreismitgliederversammlung am 07.03.2026: Änderungsanträge</title>
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                <title>Kreismitgliederversammlung am 07.03.2026: Änderungsanträge</title>
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                        <title>Ä2 zu Satzung</title>
                        <link>https://kvkleve.antragsgruen.de/kmv20260307/Satzung-50751/103469</link>
                        <author>David Krystof (KV Kleve)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_56328_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 73 bis 74 löschen:</h4><div><p>Organe des Kreisverbands sind die Mitgliederversammlung und der Kreisvorstand.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Bei Bedarf können sie Arbeitsgemeinschaften einrichten.</del></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 107 bis 109 einfügen:</h4><div><p>(9) Antragsberechtigt sind die Ortsverbände, die Organe des Kreisverbands, die Kreistagsfraktion, <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Arbeitsgruppen (AG'en), </ins>die Grüne Jugend Kreis Kleve, sowie für eigenständige Anträge 1 Prozent der Kreisverbandsmitglieder, für Änderungsanträge 0,5 Prozent der </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 147 bis 149:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">§ 7 Arbeitsgruppen<br><strong>(1) Aufgabe der AGen ist es, inhaltliche Konzepte und Strategien für grüne Politik im Kreis Kleve zu entwickeln. Sie unterstützen die programmatische Arbeit des Kreisverbandes und die politische Arbeit des Kreisvorstandes. Sie bieten im Kreisverband Raum zur Debatte und Vernetzung zwischen Mitgliedern, Mandatsträger*innen und Zivilgesellschaft.</strong><br><br><strong>(2) Eine AG wird durch </strong><strong>Beschluss</strong><strong> der Kreismitgliederversammlung anerkannt, wenn sich mindestens 3 Parteimitglieder zur Mitarbeit bereiterklären und sie ein weitestgehend eigenständiges Politikfeld bearbeitet. Der Antrag zur Gründung einer AG enthält die Beschreibung des inhaltlichen, eigenständigen Aufgabengebiets. Die KMV beschließt ebenso über die Auflösung von AGen.</strong><strong>(3) Der Kreisvorstand kann eine AG auflösen, wenn diese gegen inhaltliche Grundsätze der Partei oder ihrer Ordnung verstößt oder unmittelbarer Schaden für die Partei entsteht. Dazu sind die jeweiligen AG-Sprecher*innen anzuhören. Eine Auflösung durch den Kreisvorstand, Bedarf der Bestätigung durch die nächste KMV.</strong><br><br><strong>(4) Die Mitarbeit in AGen steht allen Mitgliedern offen. Die Mitarbeit von Nicht-Mitgliedern ist möglich, wenn diese die politischen Grundsätze der Partei anerkennen. Bei Abstimmungen und Wahlen innerhalb der AG haben diese jedoch weder aktives noch passives Stimmrecht.</strong><br><br><strong>(5) Der Kreisvorstand bezieht die AG‘en in Beratung über Programmatik, grundsätzliche strategische Ausrichtung und Wahlkampf ein. Hierzu wird den Sprecher*innen der Arbeitsgemeinschaften eine virtuelle Teilnahme an den Kreisvorstandssitzungen ermöglicht.</strong><br><br>(6) Die Unterzeichnung von Aufrufen, Erklärungen, Pressemitteilungen und Öffentlichkeitsarbeit erfolgen in Abstimmung mit dem Kreisvorstand.<br><br>(7) Jede AG kann aus ihrer Mitte bis zu zwei AG-Sprecher*innen, die Mitglied der Kreispartei sein müssen, unter Berücksichtigung der Mindestquotierung wählen. Die Amtszeit der AG-Sprecher*innen kann bis zu zwei Jahren betragen.<br><br><br>(8) Der Kreisvorstand genehmigt Zuschüsse zu einzelnen Aktionen oder ein jährliches Budget auf Antrag der Sprecher*innen einer AG, wenn sie die Realisierung der in diesem Statut festgeschriebenen Aufgaben ermöglichen. <strong>Grundlage dafür bildet ein durch die KMV im Rahmen des Haushaltsplans beschlossenes AG-Budget.</strong><br><br>(<strong>9) Die Hälfte dieses Budgets ist zunächst gleichmäßig auf alle existierenden AGen zu verteilen und bis zur Jahresmitte zu reservieren. Was bis dahin nicht beantragt wurde, kann anschließend auch von einer anderen AG beantragt werden.<br><br><strong>(10) Die Kreisgeschäftsstelle unterstützt die AGen bei der Vorbereitung von Veranstaltungen und der Öffentlichkeitsarbeit. Sie tätigt im Rahmen der genehmigten Zuschüsse oder Budgets Ausgaben für die AGen.</strong></strong></p><h2><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">§ 7 </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>$ 8 </ins>Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung und Öffentlichkeit</h2></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 162:</h4><div><h2>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">8</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">9</ins> Mindestparität und Frauenstatut</h2></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 170:</h4><div><h2>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">9</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">10</ins> Datenschutz</h2></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 175:</h4><div><h2>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">10</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">11</ins> Satzungsänderung</h2></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 181:</h4><div><h2>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">11</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">12</ins> Auflösung</h2></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p><span class="underline">Hinweis:</span> Zur besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit reichen wir zehn einzelne Änderungsanträge als einen Antrag ein, weil die Darstellung bei einzelnen Änderungsanträgen zu Satzungsänderungensanträgen bei Antragsgrün leider nicht gut gelöst ist.</p>
<p>Wir bitten daher darum die Nummern (1) bis (10) sowie die ersatzlose Streichung im Rahmen der KMV als einzelne Anträge zu betrachten und jeweils einzelnd abzustimmen.</p>
<h4> </h4><h4><strong>Zu § 4 Organe des Kreisverbands</strong></h4><p>Die Einrichtung von AGen sollte der Mitgliederversammlung als höchstem beschlussfassenden Gremium obliegen. Dies wollen wir aber nicht hier verankern, sondern direkt im Paragraphen zur Satzung. Daher muss hier an der aktuellen Satzung nichts ergänzt werden.</p>
<h4><strong>Zu § 7 (1) &amp; (2)</strong></h4><p><strong>Mit den Änderungen wird der Wert der AGs inhaltlich zu arbeiten und Raum zur Debatte zu geben in den Mittelpunkt gestellt. Zudem wird die Anerkennung und Auflösung von AGs grundsätzlich Aufgabe der KMV und nicht des Kreisvorstandes. Eine aufwändige Gründungsveranstaltung ist nicht nötig, vielmehr können AGs organisch entstehen und sich bereits ab drei statt fünf Mitgliedern anerkennen lassen. <em>(Redaktioneller Hinweise: Dieser Antrag ersetzt 1 und 2a des ursprünglichen Antrags)</em></strong></p>
<h4>Zu § 7 - <strong>(3)</strong></h4><p><strong>Es wird klargestellt, dass der Kreisvorstand nur in Ausnahmefällen eine AG auflösen kann, wenn eine Auflösung durch die KMV zu lange dauern würde, um Schaden von der Partei abzuwenden. Reine Formalfehler führen nicht mehr automatisch zur Auflösung einer AG. <em>(Redaktioneller Hinweise: Dieser Antrag ersetzt 2b des ursprünglichen Antrags)</em></strong></p>
<h4>Zu § 7 - <strong>(4) </strong></h4><p><strong>Mit dieser Ergänzung wird auch für Nicht-Parteimitglieder die Möglichkeit eröffnet sich einzubringen.<em>(Redaktioneller Hinweise: Dieser Antrag fügt einen neuen Abschnitt nach 2b des ursprünglichen Antrags ein)</em></strong></p>
<h4>Zu § 7 - <strong>(5)</strong></h4><p><strong>Aus Wertschätzung gegenüber der Arbeit der AGen und zur Erleichterung der Vernetzung mit dem Kreisvorstand wird eine möglichst barrierearme Teilnahmemöglichkeit an Vorstandssitzungen angestrebt. <em>(Redaktioneller Hinweise: Dieser Antrag fügt ebenfalls einen neuen Abschnitt nach 2b des ursprünglichen Antrags ein)</em></strong></p>
<h4>Zu § 7 - <strong>(6)</strong></h4><p><strong>Wir glauben, dass wir anerkannten AGen mehr Vertrauen und Augenhöhe zugestehen können.<em>(Redaktioneller Hinweise: Dieser Antrag ersetzt 2c des ursprünglichen Antrags)</em></strong></p>
<h4>Zu § 7 - <strong>ersatzlose Streichung) von 2(d)</strong></h4><p><strong>Da oben bereits eine Mindestanzahl an Mitgliedern definiert wurde und wir die übrigen Bedingungen für unnötig erachten, kann dieser Absatz gestrichen werden. Insbesondere die Führung einer Mitgliederliste wäre ein unverhältnismäßiger bürokratischer Aufwand für die AGen, welcher zudem datenschutzrechtliche Fragen aufwirft. <em>(Redaktioneller Hinweise: Dieser Antrag streicht 2d des ursprünglichen Antrags)</em></strong></p>
<h4>Zu § 7 - <strong>(7)</strong></h4><p><strong>Indem wir aus einer Soll- eine Kann-Bestimmung machen, ermöglichen wir den AGen die Möglichkeit selber zu entscheiden, ob/wann sie eine oder zwei Sprecher*innen wählen wollen. Die übrigen Sätze sind für eine Satzung zu detailliert und verstehen sich von selbst. <em>(Redaktioneller Hinweise: Dieser Antrag modifiziert 2e und streicht 2f des ursprünglichen Antrags)</em></strong></p>
<h4>Zu § 7 - <strong>(8)</strong></h4><p><strong>Hier ist es uns wichtig, dass wir das Haushaltsrecht der KMV nicht einschränken, sondern in den Mittelpunkt stellen. <em>(</em></strong><strong><em>Redaktioneller Hinweise: Dieser Antrag ersetzt 3a des ursprünglichen Antrags)</em></strong></p>
<h4>Zu § 7 - <strong>(9)</strong></h4><p><strong>Reservierung/Zuteilung von 50% der Mittel bis zur Hälfte eines Jahres schaffen wir faire Bedingungen, die gleichzeitig genug Flexibilität schaffen. <em>(Redaktioneller Hinweise: Dieser Antrag fügt einen neuen Abschnitt nach 3a des ursprünglichen Antrags ein)</em></strong></p>
<h4>Zu § 7 - <strong>(10)</strong></h4><p><strong>Der bürokratische Aufwand nicht bei den AGen liegen, sondern zentral über die Kreisgeschäftsstelle erfolgen. So können sich die AG-Mitglieder auf den Kern ihrer ehrenamtlichen Arbeit konzentrieren. <em>(</em></strong><strong><em>Redaktioneller Hinweise: Dieser Antrag ersetzt 3b des ursprünglichen Antrags)</em></strong></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 03 Mar 2026 10:04:08 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu Satzung</title>
                        <link>https://kvkleve.antragsgruen.de/kmv20260307/Satzung-50751/103448</link>
                        <author>David Krystof (KV Kleve)</author>
                        <guid>https://kvkleve.antragsgruen.de/kmv20260307/Satzung-50751/103448</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_56328_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 73 bis 74 löschen:</h4><div><p>Organe des Kreisverbands sind die Mitgliederversammlung und der Kreisvorstand.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Bei Bedarf können sie Arbeitsgemeinschaften einrichten.</del></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 107 bis 109 einfügen:</h4><div><p>(9) Antragsberechtigt sind die Ortsverbände, die Organe des Kreisverbands, die Kreistagsfraktion, <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Arbeitsgruppen (AG'en), </ins>die Grüne Jugend Kreis Kleve, sowie für eigenständige Anträge 1 Prozent der Kreisverbandsmitglieder, für Änderungsanträge 0,5 Prozent der </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 147 bis 149:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">§ 7 Regelungen für Arbeitsgruppen(1) <strong>Status</strong><br>Die Arbeitsgruppen sind auf der Grundlage bündnisgrüner Politik der Ort inhaltlicher Arbeit auf Kreisebene. Sie arbeiten in Politikfeldern von kreispolitischer Bedeutung an der Weiterentwicklung der Programmatik und der grundlegenden strategischen Ausrichtung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und stellen Arbeitszusammenhänge zu innerparteilichen Gremien und gegebenenfalls zu außerparteilichen Diskussionszusammenhängen her.<br>Der Kreisvorstand bezieht die AG‘en in Beratung über Programmatik, grundsätzliche strategische Ausrichtung und Wahlkampf ein.<br><br>(2)<strong>Anerkennung, Umbenennung, Auflösung</strong><br>(a) Der Kreisvorstand beschließt über Anerkennung, Umbenennung und Auflösung der AG‘en. Zur Gründungsversammlung einer AG sind alle Mitglieder des Kreisverbandes einzuladen. AG’en berichten jährlich der KMV über ihre Arbeit.<br>(b) Der Kreisvorstand hat eine AG aufzulösen, wenn diese gegen inhaltliche Grundsätze der Partei oder ihrer Ordnung verstößt, sonstiger Schaden für die Partei entsteht oder wenn die formalen Voraussetzungen dieses Statutes nicht mehr erfüllt werden. Dazu sind die jeweiligen AG-Sprecher*innen anzuhören.<br>(c) Die Unterzeichnung von Aufrufen, Erklärungen, Pressemitteilungen und Öffentlichkeitsarbeit bedürfen der Zustimmung des geschäftsführenden Kreisvorstandes.<br>(d) Die AG‘en müssen aus mindestens fünf Parteimitgliedern bestehen und sich mindestens zwei Mal jährlich treffen. Sie nehmen durch eigenen Beschluss ihre Mitglieder in ihre AG auf. Den jeweiligen AG-Sprecher*innen obliegt es, diese Mitgliederliste zu führen. Alle AG-Mitglieder sind wahl- und stimmberechtigt.<br>(e) Jede AG wählt aus ihrer Mitte zwei AG-Sprecher*innen, die Mitglied der Kreispartei sein müssen, wobei die Mindestquotierung zu beachten ist. Die Amtszeit der AG-Sprecher*innen wird vor ihrer Wahl durch die AG festgelegt und kann bis zu zwei Jahren betragen. Die AG-Sprecher*innen teilen dem geschäftsführenden Kreisvorstand die gewählten AG-Sprecher*innen mit Datum der Wahl und Dauer ihrer Amtszeit schriftlich mit. Ohne diese Meldung kann eine Kostenerstattung nicht erfolgen.<br>(f) Anträge an die Organe der Kreispartei bedürfen eines Beschlusses der AG.<br><br>(3) <strong>Finanzen</strong><br>(a) Jede AG kann beim Kreisvorstand Zuschüsse zu einzelnen Aktionen oder ein jährliches Budget beantragen, die die Realisierung der in diesem Statut festgeschriebenen Aufgaben ermöglichen.<br>(b) Über die Verwendung der Mittel ist ein geeigneter Nachweis von den AG-Sprecher*innen zu führen.</p><h2><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">§ 7 </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>$ 8 </ins>Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung und Öffentlichkeit</h2></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 162:</h4><div><h2>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">8</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">9</ins> Mindestparität und Frauenstatut</h2></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 170:</h4><div><h2>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">9</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">10</ins> Datenschutz</h2></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 175:</h4><div><h2>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">10</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">11</ins> Satzungsänderung</h2></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 181:</h4><div><h2>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">11</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">12</ins> Auflösung</h2></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Einrichtung von AGen sollte der Mitgliederversammlung als höchstem beschlussfassenden Gremium obliegen, daher streichen wir hier die Festlegung auf den Kreisvorstand. Dies wollen wir aber nicht hier verankern, sondern direkt im Paragraphen zu den Arbeitsgruppen. Daher muss hier an der aktuellen Satzung nichts ergänzt werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 02 Mar 2026 17:24:24 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S1 zu Satzung</title>
                        <link>https://kvkleve.antragsgruen.de/kmv20260307/Satzung-50751/102461</link>
                        <author>Kreisvorstand (dort beschlossen am: 20.02.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_56328_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 73 bis 74:</h4><div><p>Organe des Kreisverbands sind die Mitgliederversammlung und der Kreisvorstand.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Bei Bedarf können sie Arbeitsgemeinschaften einrichten.</del></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Der Kreisvorstand kann Arbeitsgruppen (AG‘en) einrichten und anerkennen; näheres regelt § 7. Arbeitsgruppen sind keine Organe der Kreispartei.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 107 bis 109 einfügen:</h4><div><p>(9) Antragsberechtigt sind die Ortsverbände, die Organe des Kreisverbands, die Kreistagsfraktion, <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Arbeitsgruppen (AG'en), </ins>die Grüne Jugend Kreis Kleve, sowie für eigenständige Anträge 1 Prozent der Kreisverbandsmitglieder, für Änderungsanträge 0,5 Prozent der </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 147 bis 149:</h4><div><h2 class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">§ 7 Regelungen für Arbeitsgruppen</h2><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) <strong>Status</strong><br>Die Arbeitsgruppen sind auf der Grundlage bündnisgrüner Politik der Ort inhaltlicher Arbeit auf Kreisebene. Sie arbeiten in Politikfeldern von kreispolitischer Bedeutung an der Weiterentwicklung der Programmatik und der grundlegenden strategischen Ausrichtung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und stellen Arbeitszusammenhänge zu innerparteilichen Gremien und gegebenenfalls zu außerparteilichen Diskussionszusammenhängen her.<br>Der Kreisvorstand bezieht die AG‘en in Beratung über Programmatik, grundsätzliche strategische Ausrichtung und Wahlkampf ein.<br><br>(2)<strong>Anerkennung, Umbenennung, Auflösung</strong><br>(a) Der Kreisvorstand beschließt über Anerkennung, Umbenennung und Auflösung der AG‘en. Zur Gründungsversammlung einer AG sind alle Mitglieder des Kreisverbandes einzuladen. AG’en berichten jährlich der KMV über ihre Arbeit.<br>(b) Der Kreisvorstand hat eine AG aufzulösen, wenn diese gegen inhaltliche Grundsätze der Partei oder ihrer Ordnung verstößt, sonstiger Schaden für die Partei entsteht oder wenn die formalen Voraussetzungen dieses Statutes nicht mehr erfüllt werden. Dazu sind die jeweiligen AG-Sprecher*innen anzuhören.<br>(c) Die Unterzeichnung von Aufrufen, Erklärungen, Pressemitteilungen und Öffentlichkeitsarbeit bedürfen der Zustimmung des geschäftsführenden Kreisvorstandes.<br>(d) Die AG‘en müssen aus mindestens fünf Parteimitgliedern bestehen und sich mindestens zwei Mal jährlich treffen. Sie nehmen durch eigenen Beschluss ihre Mitglieder in ihre AG auf. Den jeweiligen AG-Sprecher*innen obliegt es, diese Mitgliederliste zu führen. Alle AG-Mitglieder sind wahl- und stimmberechtigt.<br>(e) Jede AG wählt aus ihrer Mitte zwei AG-Sprecher*innen, die Mitglied der Kreispartei sein müssen, wobei die Mindestquotierung zu beachten ist. Die Amtszeit der AG-Sprecher*innen wird vor ihrer Wahl durch die AG festgelegt und kann bis zu zwei Jahren betragen. Die AG-Sprecher*innen teilen dem geschäftsführenden Kreisvorstand die gewählten AG-Sprecher*innen mit Datum der Wahl und Dauer ihrer Amtszeit schriftlich mit. Ohne diese Meldung kann eine Kostenerstattung nicht erfolgen.<br>(f) Anträge an die Organe der Kreispartei bedürfen eines Beschlusses der AG.<br><br>(3) <strong>Finanzen</strong><br>(a) Jede AG kann beim Kreisvorstand Zuschüsse zu einzelnen Aktionen oder ein jährliches Budget beantragen, die die Realisierung der in diesem Statut festgeschriebenen Aufgaben ermöglichen.<br>(b) Über die Verwendung der Mittel ist ein geeigneter Nachweis von den AG-Sprecher*innen zu führen.</p><h2><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">§ 7 </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>$ 8 </ins>Beschlussfähigkeit, Beschlussfassung und Öffentlichkeit</h2></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 162:</h4><div><h2>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">8</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">9</ins> Mindestparität und Frauenstatut</h2></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 170:</h4><div><h2>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">9</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">10</ins> Datenschutz</h2></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 175:</h4><div><h2>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">10</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">11</ins> Satzungsänderung</h2></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 181:</h4><div><h2>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">11</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">12</ins> Auflösung</h2></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 23 Feb 2026 12:06:08 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>